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Renten wegen Alters

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wenn Sie mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben, können Sie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt seit 1. Juli 2014.

Wartezeit von 45 Jahren

Zur Wartezeit zählen Zeiten, in denen Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren oder besondere Tätigkeiten ausgeübt haben wie Kindererziehung, nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienst und Ersatzzeiten. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege in der Zeit von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Sie können sich auch anteilig Zeiten aus 450-Euro-Jobs (Minijobs) anrechnen lassen, sofern die Zeiten nicht bereits als Pflichtbeitragszeiten zu berücksichtigen sind. Auch freiwillige Beiträge zählen bei der 45-jährigen Wartezeit mit, aber nur, wenn 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.

Außerdem werden bei der Wartezeit auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie Übergangsgeld, Leistungen bei Krankheit oder Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung erhalten haben.

Keine vorzeitige Inanspruchnahme möglich

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei ab dem 63. Lebensjahr beziehen. Wurden Sie von 1953 bis 1963 geboren wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1963 zur Welt kamen, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Die Altersrente kann nicht - auch nicht mit Abschlägen - vorzeitig bezogen werden.

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Inhalt des Dossiers

  1. Allgemeines zu Altersrenten
  2. Regelaltersrente
  3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  4. Altersrente für langjährig Versicherte
  5. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  6. Altersrente und Hinzuverdienst