Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Renten wegen Alters

Stand: 20.05.2019

Renten wegen Alters

Altersrente für langjährig Versicherte

Wenn Sie mindestens 67 Jahre alt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, haben Sie Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist möglich, wenn Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Wartezeit von 35 Jahren

Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Neben Beitragszeiten, Ersatzzeiten, Zeiten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie aus 450-Euro-Jobs sind dies auch beitragsfreie Zeiten. Dazu zählen Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen konnten, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium. Außerdem zählen Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege zur Wartezeit.

Abschläge

Wenn Sie vor 1949 geboren wurden, können Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Oder sie können die Altersrente für langjährig Versicherte – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen.

Wurden Sie nach 1948 und vor 1964 geboren, variiert die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente. Sie wird stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist für die Geburtsjahrgänge ab 1948 auch mit 63 Jahren möglich, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent (0,3 Prozent für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme).

Ausnahme von der Anhebung der Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Unter Umständen sind Sie vor 1955 geboren, haben aber vor dem 1. Januar 2007 eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen. Dann haben Sie die Möglichkeit, mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte weiterhin abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen.

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Allgemeines zu Altersrenten
  2. Regelaltersrente
  3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  4. Altersrente für langjährig Versicherte
  5. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  6. Altersrente und Hinzuverdienst

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon