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Renten wegen Alters

Allgemeines zu Altersrenten

Sie erhalten die Altersrente ab Vollendung eines bestimmten Lebensjahres (Altersgrenze). Wann Ihre Rente beginnt, hängt von der gewählten Rentenart ab. Damit Ihnen die gewählte Rentenart bewilligt wird, müssen Sie die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Haben Sie eine bestimmte Rentenart zugesprochen bekommen, können Sie nicht mehr in eine andere wechseln.

In den vergangenen Jahren wurden die Altersgrenzen für Altersrenten schrittweise angehoben. Bis zum Jahr 2029 soll die Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr erhöht werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen Rentenbeginnrechner an, mit dessen Hilfe Sie Ihren frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn ermitteln können.

Für Versicherte, die bestimmte Tätigkeiten im Bergbau ausgeübt haben, gibt es spezielle Leistungen. Informationen hierzu finden Sie in der Broschürenreihe der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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Inhalt des Dossiers

  1. Allgemeines zu Altersrenten
  2. Regelaltersrente
  3. Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  4. Altersrente für langjährig Versicherte
  5. Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  6. Altersrente und Hinzuverdienst

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