Rechtlich betreut werden Volljährige, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig regeln können. Viele der Betroffenen sind ältere Menschen.
Betreuung als Rechtsfürsorge für betroffene Menschen ist seit dem Jahr 1992 an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getre-ten. In der Praxis sieht das so aus, dass eine vom Betreuungsgericht bestellte rechtliche Be-treuerin oder ein rechtlicher Betreuer die betroffene volljährige Person in einem gerichtlich genau festgelegten Aufgabenkreis bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit unterstützt und, soweit erforderlich, rechtlich vertreten kann. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben; d.h. dass der Wunsch und Wille der betreuten Person Maßstab des Betreuerhandelns sind.
Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht hat das Bundesministerium der Justiz in einem Ratgeber zusammengestellt, den Sie Herunterladen (PDF, 449 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
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einsehen können.
Erläutert werden dort:
- die Voraussetzungen für eine Betreuung,
- die Auswirkungen der Betreuung,
- die Auswahl des Betreuers bzw. der Betreuerin,
- die Aufgaben des Betreuers bzw. der Betreuerin,
- der Schutz in persönlichen Angelegenheiten,
- die Tätigkeit des Betreuers bzw. der Betreuerin in vermögensrechtlichen Angelegenheiten,
- die Rechte des Betreuers bzw. der Betreuerin,
- das gerichtliche Verfahren und
- die Vorsorgevollmacht.
Außerdem gibt es Musterformulare in deutscher Sprache, sowie zweisprachige Formulare in deutsch-englisch, deutsch-französisch, deutsch-italienisch, deutsch-russisch, deutsch-türkisch und deutsch-ukrainisch.
- zur Vorsorgevollmacht
- zur Betreuungsverfügung
- zum Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister und auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter bzw. Betreuer zur Vorsorgevollmacht
- zur Konto-/Depotvollmacht (nur in deutscher Sprache).
Umfangreiche Informationen zur rechtlichen Betreuung wie auch zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.