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In Teilzeit arbeiten

Bestimmte Lebensumstände führen dazu, dass Sie nicht mehr in Vollzeit arbeiten wollen. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat prinzipiell Anspruch auf Teilzeitarbeit. Auch wenn Sie bereits in Teilzeit arbeiten, können sie Ihre Arbeitszeit weiter verringern.

Sie müssen den Wunsch nach Arbeitszeitverringerung und deren Umfang 3 Monate vorher anmelden und sollen dabei nach Möglichkeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.

Nähere Informationen zum Thema Teilzeit finden Sie hier.

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon