Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Beschäftigungsförderung

Übernahme von Weiterbildungskosten

Gerade für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Weiterbildung wichtig, damit sie ihre umfassenden Kenntnisse auch in der gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitswelt einbringen können. Verschiedene Fördermöglichkeiten helfen Ihnen, sich fortzubilden.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitsloser und Arbeitssuchender. Darüber hinaus wird auch die berufliche Weiterbildung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Sie können zum Beispiel einen Bildungsgutschein erhalten, den Sie für verschiedene Bildungsangebote einsetzen können.

Die Agentur erstattet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Lehrgangskosten und kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung zahlen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass

  • Sie bei Beginn der Maßnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
  • ein Arbeitsverhältnis besteht und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch für die Zeiten der Weiterbildung das Arbeitsentgelt fortzahlt,
  • sich Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber mit 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt, obwohl sie oder er das Arbeitsentgelt nicht fortzahlt,
  • Ihr Betrieb weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt (KMU),
  • die Maßnahme außerhalb des Betriebes durchgeführt wird und Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  • sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind. Beschäftigte unter 45 Jahren in KMU können Förderleistungen auch erhalten, wenn sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mit mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligt.

Weitere Informationen zu dem Programm WeGebAU finden Sie unter www.arbeitsagentur.de oder wählen Sie die Hotline 01801 555 111 bzw. 01801 664466 für Arbeitgeber (3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise).

Hilfreiche Links

Einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für Unternehmen und Beschäftigte bietet die Förderdatenbank der Bundesregierung unter www.foerderdatenbank.de.

Arbeitgeberinformationen - Förderung der beruflichen Weiterbildung

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Eingliederungszuschuss
  2. Befristete Beschäftigung von älteren Personen
  3. Übernahme von Weiterbildungskosten
  4. INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT – INQA