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Beschäftigungsförderung

Eingliederungszuschuss

Manche Menschen sind aufgrund ihres Alters oder ihrer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schwerer vermittelbar. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber solche Menschen einstellen, können sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen haben es häufig schwer, im Berufsleben nach einem Arbeitsplatzverlust wieder Fuß zu fassen. Um diesen Menschen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, gibt es den Eingliederungszuschuss. Der soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Entscheidung erleichtern, Menschen höheren Alters oder mit Behinderungen gezielt einzustellen. Neben dem regulären Eingliederungszuschuss gelten für Menschen mit Behinderungen bzw. ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweiterte Förderhöhen und -dauern.

Ansprechpartner für die Förderung sind die Agenturen für Arbeit, die Rehabilitationsträger und die Jobcenter.

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Inhalt des Dossiers

  1. Eingliederungszuschuss
  2. Befristete Beschäftigung von älteren Personen
  3. Übernahme von Weiterbildungskosten
  4. INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT – INQA