Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 und von unter 50 können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen.
Lesen Sie hier, wie Sie eine Gleichstellung beantragen.
Voraussetzungen
Unter den folgenden Bedingungen können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen:
Sie haben einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 und von unter 50.
Sie haben einen Bezug zu Deutschland:
- Sie wohnen rechtmäßig in Deutschland oder …
- Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf oder …
- Sie sind rechtmäßig an einem Arbeitsplatz in Deutschland beschäftigt.
Wegen Ihrer Behinderung finden Sie nur schwer eine geeignete Arbeit oder Ihr Arbeitsplatz ist wegen Ihrer Behinderung gefährdet – zum Beispiel durch:
- Häufige Fehlzeiten
- Geringe Belastbarkeit
- Eingeschränkte Mobilität
- Dauerhaft notwendige Unterstützung durch Kollegen
- Abmahnungen Ihres Vorgesetzten
Ausnahmen
Unkündbare Beamte, Richter sowie Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz können in den meisten Fällen Schwerbehinderten nicht gleichgestellt werden.
Grund dafür ist, dass die genannten Personen in der Regel bereits abgesichert sind und dass Ihr Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Daher erfüllen sie meistens nicht die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
In einigen wenigen Fällen ist aber auch für Beamte, Richter und Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz eine Gleichstellung möglich. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa bei einer drohenden Versetzung eines Beamten bei Auflösung seiner Dienststelle.
Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz sind zum Beispiel Mitglieder des Betriebsrats oder auch Mütter und Väter in Elternzeit.
Antrag stellen – so geht’s!
Wenden Sie sich an Ihr Versorgungsamt
Beim Versorgungsamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Grad der Behinderung (GdB). Falls für Sie noch kein Grad der Behinderung festgestellt wurde, können Sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und auf den entsprechenden Grad der Behinderung stellen.
Liegt der Grad der Behinderung bei 50 oder darüber, sind Sie schwerbehindert. Dann können Sie beim Versorgungsamt auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen
Bei einem Grad der Behinderung unter 50, aber mit mindestens 30 können Sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Auch dafür können Sie einen Antrag stellen – allerdings nicht beim Versorgungsamt, sondern bei der Agentur für Arbeit.
Stellen Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit
Das Versorgungsamt schickt Ihnen einen Bescheid zu, auf dem Ihr Grad der Behinderung vermerkt ist. Diesen reichen Sie zusammen mit dem dazugehörigen Antragsformular für eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ein.
Sie oder eine bevollmächtigte Person können diesen Antrag auch ganz formlos, d. h. schriftlich, mündlich oder per Telefon, bei der Agentur für Arbeit stellen. Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, so können Sie sich bei der die Schwerbehindertenvertretung Hilfe beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung holen.
hier gehts zum Formular
Die Agentur für Arbeit entscheidet
Die Agentur für Arbeit prüft im Anschluss Ihre Unterlagen. Sie kann im Zuge des Verfahrens auch mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Falls Ihr Betrieb fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen dauerhaft beschäftigt, hört die Behörde zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung Ihres Unternehmens an. Für beides benötigt die Agentur für Arbeit Ihre Zustimmung.
Das Ergebnis der Prüfung schickt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich in einem Bescheid zu.
Wer hilft mir beim Antrag auf Gleichstellung?
Die Agentur für Arbeit bietet ein kostenloses Service-Telefon an, bei dem Sie auch direkt den Antrag auf Gleichstellung stellen können:
Hat der Betrieb, in dem Sie arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung, kann Ihnen auch die Schwerbehindertenvertretung beim Ausfüllen und beim Stellen des Antrags auf Gleichstellung helfen.
Die Vorteile
Wenn die Agentur für Arbeit Ihrem Antrag auf Gleichstellung zustimmt, erhalten Sie viele Vorteile und Erleichterungen, die auch für schwerbehinderte Menschen gelten, zum Beispiel:
- Besonderer Kündigungsschutz
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Kostenübernahme für Hilfsmittel oder besondere Reha-Angebote)
- Hilfe bei der Arbeitsplatzgestaltung (z. B. für barrierefreie Umbauten)
- Betreuung durch spezielle Fachdienste (z. B. durch die Integrationsfachdienste)
- Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber und weitere Anreize zur Beschäftigung
- Wahlberechtigung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im Unternehmen
Folgende Vorteile erhalten nur schwerbehinderten Menschen. Diese Vorteile können Sie trotz Gleichstellung daher nicht geltend machen:
- Zusatzurlaub
- Kostenlose Beförderung mit Bus und Bahn
- Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 63 Jahren
- Vorzeitiger Renteneintritt ab 60 Jahren
Besonderheiten in der Ausbildung
Jugendliche und junge Erwachsene können während der Ausbildung mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden – auch wenn ihr Grad der Behinderung unter 30 liegt oder eine Behinderung vom Versorgungsamt noch gar nicht festgestellt wurde.
Jugendliche und junge Erwachsene sind Menschen, die schon 14 Jahre alt sind, aber noch nicht 27 Jahre alt sind.
Für die Gleichstellung genügt eine Bestätigung der Agentur für Arbeit oder ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit der Arbeitgeber Zuschüsse und Prämien vom Integrationsamt erhält. Ziel der Gleichstellung ist es, dem Jugendlichen und dem jungen Erwachsenen trotz möglicher Einschränkungen eine erfolgreiche Ausbildung zu ermöglichen. Daher kann der Jugendliche oder junge Erwachsene nicht die sonstigen Vorteile geltend machen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.
Informieren Sie sich hierzu am besten bei der Agentur für Arbeit unter folgender Nummer: