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Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Das zuständige Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können. Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen und welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Sprechen Sie mit Ihrem Haus­arzt

Er gibt Ihnen erste Hinweise, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie in Frage kommt. Auch bei den nötigen Nachweisen und Attesten kann er Ihnen helfen. Wenn Sie wünschen, schreibt er Ihnen eine Stellungnahme zu Ihrem Gesundheitszustand, die Sie dem Antrag beilegen.

Befreien Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht

Denn er gibt ohne Ihre Zustimmung keine Daten weiter. Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, befreien Sie Ihren Arzt schriftlich von seiner Schweigepflicht. Am besten informieren Sie sich beim zuständigen Versorgungsamt, ob es geeignete Vordrucke gibt, die Sie hierzu verwenden. Oftmals liegt den Antragsformularen zudem eine Erklärung bei, mit der Sie zustimmen, dass das Amt Kontakt zu Ärzten und anderen Stellen aufnehmen darf, um über Ihren Antrag zu entscheiden.

Sammeln Sie wichtige Dokumente

Um den Grad der Behinderung einschätzen zu können, benötigt das Versorgungsamt einige Dokumente von Ihnen. Denn in der Regel werden Sie nicht vor Ort untersucht – ob das Amt Ihrem Antrag zustimmt, hängt also von Ihren eingereichten Nachweisen ab.

In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein.

Folgende Unterlagen erleichtern dem Versorgungsamt die Prüfung Ihres Antrags. Es handelt sich um eine möglichst vollständige Liste – nicht alle Dokumente sind für Sie im Zweifelsfall relevant:

  • Unterlagen von Arzt, Krankenhaus & Co.

    • Befunde/Gutachten der behandelnden Ärzte mit jeweiligem Behandlungszeitraum, Namen und Adressen
    • Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte (z. B. Entlassungsberichte)
    • EKG-/Laborberichte oder ähnliche Nachweise
  • Bereits bestehende amtliche Gutachten
    (z. B. von der Kranken-/Pflegekasse, dem Bezirksamt, den Rententrägern, der Agentur für Arbeit, usw.)
  • Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten oder einer Kriegs-/Wehrdienst-/Zivildienstbeschädigung
    (z. B. der Berufsgenossenschaft (BG), von Versorgungsämtern, der Unfallkasse …)
  • Infos über bereits gestellte Anträge bei den verschiedenen sozialen Leistungsträgern
    (z. B. Name der zuständigen Behörde, das Geschäftszeichen des Antrags, etc.)
  • Name und Anschrift von Sonder-/Förderschule und besuchten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Sie lassen sich vertreten?

Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis können auch andere für Sie stellen:

Für Jugendliche unter 15 Jahren unterschreiben beide Erziehungsberechtigten den Antrag, bei anderen bevollmächtigten Personen benötigt das Amt den vollständigen Namen sowie deren Adresse und Telefonnummer. Auch ein offizieller Betreuer darf den Antrag für Sie einreichen, wenn er eine Kopie seiner Betreuungsurkunde beilegt.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt, in welcher Form Sie die jeweilige Vollmacht genau nachweisen.

Wählen Sie den richtigen Antrag

Die Anträge für einen Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Wählen Sie daher unten das Bundesland Ihres derzeitigen Wohnorts aus, um das passende Antragsformular zu finden.

Die Suche zeigt Ihnen zusätzlich die genaue Anschrift und die Kontaktdaten Ihres zuständigen Versorgungsamts an.

Verlängern Sie Ihren Ausweis

Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.

In der Regel ist der Ausweis höchstens fünf Jahre gültig. Vergessen Sie daher nicht, ihn rechtzeitig zu verlängern und sich etwa drei Monate vor Ablauf ans Amt zu wenden. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.

Melden Sie sich beim Versorgungsamt, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert. In diesem Fall bewertet es Ihren Grad der Behinderung neu und passt die Angaben auf Ihrem Ausweis an.

Mehr zum Schwerbehindertenausweis

Sie haben noch Fragen zum Schwerbehindertenausweis? Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite einen umfassenden Überblick.

Mehr zum Schwerbehindertenausweis

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon