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Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behinderten­gleich­stellungs­schlichtungs­verordnung tritt in Kraft

Datum 20.05.2019

Hier finden Sie Informationen zu der Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behinderten­gleich­stellungs­schlichtungs­verordnung

Alter Computer auf dem zwei Menschen stehen und sich die Hand geben. Auf dem Bildschirm des Computers ist eine Weltkugel zu sehen. Teaserbild BITV Teaserbild BITV (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Im Bundesgesetzblatt wurde am 24. Mai 2019 die Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung (BGleiSV) veröffentlicht. Die Verordnung konkretisiert die Regelungen im BGG zur barrierefreien Informationstechnik.

Das BGG wurde 2018 novelliert, um die EU-Richtlinie 2016/2102 umzusetzen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten. Auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung sind bis 2021 umfassend barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft zum Beispiel Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung. Die Barrierefreiheitsanforderungen richten sich nunmehr nach dem harmonisierten EU-Standard EN 301 549. In der BITV ist festgelegt, dass die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 BGG auf ihrer Website regelmäßig alle zur Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Informationen in deutscher Sprache veröffentlicht.

Alle öffentlichen Stellen des Bundes müssen künftig eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese muss den Stand der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wiedergeben. Sie muss zudem ein Feedback ermöglichen und für den Fall, dass eine weitere Klärung erforderlich ist, auf die Schlichtungsstelle BGG hinweisen.

Die BGleiSV regelt das Nähere über die Besetzung und über das Verfahren der Schlichtungsstelle. Mit den Änderungen erfolgen sprachliche Anpassungen an 2018 geregelte Änderungen in § 16 BGG und die Ergänzung klarstellender Regelungen zum Schlichtungsverfahren.

Die Regelungen treten am 25. Mai 2019 in Kraft. Die Begründung der Regelungen wird im Bundesanzeiger am 29. Mai 2019 veröffentlicht.