Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro

Datum 24.07.2023

Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, mit innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser als bisher zu erhalten oder
wiederherzustellen. Derzeit laufen im Bundesprogramm rehapro in zwei Förderaufrufen insgesamt 102 Modellprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 500 Mio. Euro: 56 Projekte aus dem SGB II- und 46 Projekte aus dem SGB
VI-Bereich. Am 8. Juli 2022 wurde der dritte und letzte Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Insgesamt sind Förderanträge für 23 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Mio. Euro eingegangen. Das BMAS hat
entschieden, 7 Modellprojekte im SGB II-Bereich und 14 Modellprojekte im SGB VI-Bereich grundsätzlich für die Förderung vorzusehen. Die zur Förderung vorgesehenen Förderanträge werden derzeit vertieft geprüft. Die Modellprojekte
sollen Anfang 2024 starten.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm rehapro finden Sie hier: www.modellvorhaben-rehapro.de

Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro, Erster Förderaufruf

Titelbild der Broschüre „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“

„Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ Diese Broschüre stellt alle Projekte vor, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Bundesprogramms rehapro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden. 55 verschiedene Modellprojekte werden beschrieben, die von persönlichen Gesundheitslotsen über Leistungen in Reha-Häusern bis zu Unterstützung kleiner Unternehmen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement reichen. Rehapro nimmt Menschen in den Blick, die nicht nur vorübergehenden gesundheitliche Einschränkungen haben. Durch das Erproben innovativer Konzepte sollen neuen Wege gefunden werden, die Erwerbsfähigkeit dieser Menschen zu verbessern oder zu erhalten.

Die Broschüre steht Ihnen als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei unter Downloads auf der Homepage des Bundesprogramms rehapro (www.modellvorhaben-rehapro.de) zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, ab Anfang Dezember 2020 ein oder mehrere gedruckte Exemplare (Bestell- bzw. Artikelnummer A233) über den Publikationsversand der Bundesregierung unter folgendem Link zu bestellen:

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a233-broschure-rehapro.html

Erster Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die bisher größte Gesetzesreform des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen seit dessen Entstehung im Jahr 2001. Mit ihm soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe verbessert werden. Das BTHG wurde im Dezember 2016 verkündet und tritt bis zum 1. Januar 2023 sukzessive in Kraft. Aufgrund von stetig hohen Zugängen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfe hat der Bundesgesetzgeber im Rahmen des BTHG mit § 11 SGB IX den Auftrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. Diesen Auftrag setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" um. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sollen durch die Erprobung innovativer Leistungen und innovativer organisatorischer Maßnahmen neue Wege finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen sowie den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungs- bzw. Sozialhilfehilfe nachhaltig zu senken. Die erste Förderrichtlinie verbunden mit dem ersten Förderaufruf wurde am 4.  Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie hier: https://www.modellvorhaben-rehapro.de

Ihr Wegweiser zum Thema Leben mit Behinderung

Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen

030 221 911 006

Sie sind gehörlos? Hier finden Sie Informationen zum Gebärdentelefon