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Bund, Länder und Kirchen verlängern Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

Datum 20.05.2019

Anmeldungen zum Erhalt von Stiftungsleistungen sind nun bis zum 31. Dezember 2020 möglich

Logo der Stiftung Anerkennung und Hilfe Stiftung Anerkennung und Hilfe Stiftung Anerkennung und Hilfe (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe erbringt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen an Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 als Kinder oder Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Zeitraum von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären Einrichtungen der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden. Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, war es bisher erforderlich, dass Betroffene sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden und sich dort für Leistungen anmelden.

Bund, Länder und Kirchen haben sich nun als Errichter der Stiftung gemeinsam dazu entschlossen, die Anmeldefrist zum Erhalt von Stiftungsleistungen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung sind seit 2017 in allen 16 Bundesländern eingerichtet. Genauere Informationen zu den Anlauf- und Beratungsstellen und zur Stiftung Anerkennung und Hilfe bietet der barrierefreie Internetauftritt www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und das Infotelefon der Stiftung (0800 221 2218).

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