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Förderrichtlichtlinie zur „modellhaften Erprobung” nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG

Bundesteilhabegesetz – BTHG

Mit der Neuausrichtung der Eingliederungshilfe ist ein bedeutender Systemwechsel verbunden, der einer sorgfältigen Umsetzung bedarf. Um sicherzustellen, dass der mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG, hier: Reform des Rechts der Eingliederungshilfe) verbundene Systemwechsel gelingt, ist eine umfassende Umsetzungsunterstützung und -begleitung in das Gesetz aufgenommen worden. Neben der im Artikel 25 Absatz 2 BTHG angelegten Untersuchung des Umsetzungsprozesses bei den Trägern der Eingliederungshilfe wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine vorbereitende und wissenschaftlich begleitete Modellphase in den Jahren 2017 bis 2021 normiert (Artikel 25 Absatz 3 BTHG). Aufgabe der Modellprojekte ist es, die materiell-rechtliche Anwendung der künftigen Vorschriften und ihre praktischen Auswirkungen noch vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 modellhaft bei ausgewählten Leistungsträgern zu erproben. Die Modellphase wird wissenschaftlich begleitet. Anhand der Evaluationsdaten der modellhaften Erprobung soll der Gesetzgeber frühzeitig Hinweise auf etwaige Veränderungsbedarfe erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 29.06.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Richtlinie zur Förderung von regionalen Projekten in den Bundesländern zur „modellhaften Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG“ durch den Bund veröffentlicht.

Zuwendungsempfänger können die von den Ländern bestimmten Leistungsträger sein. Förderfähig sind die Mehraufwendungen, die zur Durchführung der Modellprojekte erforderlich sind.

Die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH aus Berlin wird die Zuwendungsprojekte administrativ und fachlich begleiten. Die Administration der Projekte umfasst sämtliche Schritte des Zuwendungsverfahrens. Sie beginnt bereits bei der Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern. Sollte daher Informationsbedarf zu den Anträgen bestehen, steht die gsub gerne beratend zur Seite.

Kontaktdaten:
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
www.gsub.de
Beratungshotline: 030 284 09-299
E-Mail: mrp@gsub.de
Sprechzeiten: Mo. und Mi. 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise zum Antragsverfahren

Das ausgefüllte Formblatt ist als „Kurzantrag“ für die Fristwahrung am 30. September 2017 ausreichend. Der Kurzantrag soll im Wesentlichen aus einer knappen Darstellung des angedachten Vorhabens einschließlich der vorgesehenen Regelungsbereiche im Sinne von Ziffer 2. der Förderrichtlinie sowie einer überschlägigen Finanzkalkulation bestehen. Der Kurzantrag ist bei den für die Eingliederungshilfe zuständigen obersten Landesbehörden einzureichen. Auf Grundlage des Kurzantrages erfolgt die Votierung der zuständigen obersten Landesbehörden für die Eingliederungshilfe gemäß Ziffer 5.2 der Förderrichtlinie.

Die Kurzanträge sind zugleich nachrichtlich auch per Mail an die gsub zu senden, damit diese die Antragsdaten technisch erfassen kann. Auf dieser Grundlage wird die gsub eine bundesweite Gesamtübersicht der eingegangenen Anträge zusammenstellen und diese den obersten Landesbehörden für die Eingliederungshilfe zur Information übersenden. Diese transparente Verfahrensweise ermöglicht, dass die obersten Landesbehörden vor Abgabe ihres Votums an das BMAS Kenntnis darüber erlangen, welche Regelungsbereiche durch die eingegangenen Anträge abgedeckt werden. Nach inhaltlicher Prüfung der Kurzanträge durch die Länder erfolgt bis zum 31. Oktober 2017 eine Information an das BMAS, welche Anträge als förderwürdig angesehen werden.

Am 16. November 2017 soll in einer Bund-Länder-Besprechung grundsätzliches Einvernehmen über die zu fördernden Modellprojekte hergestellt werden. Die in dieser Besprechung vorausgewählten Antragsteller werden ab dem 17. November 2017 von der gsub mbH zur Onlineantragstellung mittels der gsub-Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 aufgefordert. Der Online-Antrag ist eine Langfassung des Kurzantrages, welcher um weitere Bereiche der Förderrichtlinie (siehe Ziffer 5.1.3.) ergänzt wird. Der Onlineantrag ist bis 30. November 2017 fertig zu stellen und digital sowie unterschrieben postalisch bei der gsub mbH einzureichen. Diese wird den Langantrag unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen und das Ergebnis dem BMAS zeitnah mitteilen. Die Zuwendungsbescheide sollen bis 31. Dezember 2017 erlassen werden.