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Untersuchung nach Artikel 25 Absatz 5 BTHG (leistungsberechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe)

Forschungsvorhaben zum leistungsberechtigten Personenkreises der Eingliederungshilfe (Artikel 25 Absatz 5 BTHG) startet

Mit dem Bundesteilhabegesetz sollten auch die Voraussetzungen für den Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe neu gefasst werden. Dem in der UN-BRK gefassten Verständnis von Behinderung entsprechend sollen die Voraussetzungen an Teilhabeeinschränkungen anknüpfen und nicht mehr - wie in der Eingliederungshilfeverordnung aus den Sechziger Jahren - an individuellen Defiziten festgemacht werden.

Zugleich ist es Anliegen des Bundesgesetzgebers, dass durch eine Neufassung der Voraussetzungen keine Veränderung des leistungsberechtigten Personenkreises erfolgt.

Der Gesetzgeber hat daher in Artikel 25a des BTHG zu § 99 SGB IX-neu eine Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises vorgegeben, deren rechtlichen Wirkungen in den Jahren 2017 und 2018 untersucht werden sollen.

Dieses Forschungsvorhaben ist an das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH und transfer - Unternehmen für soziale Innovation vergeben worden. Während des Forschungsvorhabens sind zwei Fachgespräche vorgesehen, zu denen auch Verbände von Menschen mit Behinderungen hinzugezogen werden.