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Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der United Nations weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Dem Grundsatz „nichts über uns - ohne uns“ folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ durchgeführt, der auch auf dieser Internetseite dokumentiert ist.

Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen.

Das Gesetz wurde am 22. September in 1. Lesung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Am 23. September hat der Bundesrat im 1. Durchgang über das Gesetz beraten. Insgesamt wurden vom Bundesrat 96 Änderungsanträge beschlossen.

In der 2./3. Lesung wurde das Bundesteilhabgesetz mit insgesamt 68 Änderungen am Gesetzentwurf am 1. Dezember 2016 von den Regierungsfraktionen beschlossen. Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat im 2. Durchgang dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I, Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2016).

Das Bundesteilhabegesetz sowie weitere Informationen zum Gesetz (unter anderem einen Katalog von Fragen und Antworten - "FAQ") finden Sie auf der Internetseite des BMAS.