Das Bundesteilhabegesetz beinhaltet Maßnahmen, die zu erheblichen Kostenfolgen in der Eingliederungshilfe bei Ländern und Kommunen führen. Um die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelungen zu prüfen, sollen im Rahmen der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG diese Maßnahmen auf ihre Kostenfolgen hin untersucht werden.
Zu den Maßnahmen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen gehören:
(1) die verbesserte Einkommens- und Vermögensanrechnung,
(2) die Einführung des Budget für Arbeit und der anderen Leistungsanbieter,
(3) die neuen Leistungskataloge für die soziale Teilhabe und die Teilhabe an Bildung,
(4) Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt,
(5) Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens sowie
(6) Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen.
Das BMAS hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik mbH (ISG) am 07.02.2017 mit dem Projekt „Schaffung einer Datengrundlage für die Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG“ beauftragt.
Im Rahmen des Projektes wurde eine Expertise erstellt, um die Durchführung der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG vorzubereiten. Die Expertise beinhaltet ein wissenschaftlich ausgearbeitetes Konzept, um die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen nach Artikel 25 Abs. 4 Satz 3, Ziffern 1 - 6 zu ermitteln.
Ein Schwerpunkt dabei bildete die Entwicklung eines geeigneten Datenerhebungstools, um die Kostenfolgen der geänderten Einkommens- und Vermögensanrechnung nach Artikel 25 Absatz 4 Satz 3 Ziffer 1 BTHG abschätzen zu können.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS), Statistischem Bundesamt sowie Praktikern begleitet. Zur Durchführung des Projektes wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertreter(inne)n von örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozial-hilfe gebildet.
Die Expertise kann hier heruntergeladen werden.