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Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“

Bundesteilhabegesetz – BTHG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht.

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Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden im neuen § 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht.

Gefördert werden niedrigschwellige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Zuwendungs-fähig sind insbesondere Personal- und Verwaltungsausgaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Der Förderzeitraum beginnt frühestens zum 1. Januar 2018. Anträge für die erste Förderperiode (das Beratungsangebot und die Förderung beginnt am 1. Januar 2018) können ab 15. Juni 2017 bis zum 31. August 2017 an die vom BMAS beauftragte Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) gerichtet werden. Die Förderanträge sind über die webbasierte Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 der gsub elektronisch zu stellen und der ausgedruckte Antrag ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift unmittelbar an die gsub zu richten. Die Übersicht der Datenbankzugänge finden sie hier.

Kontaktdaten:
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
www.gsub.de
Beratungshotline: 030 284 09-300
E-Mail: EUTB@gsub.de
Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 - 12:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Die Förderbescheide für die erste Förderperiode werden ab Oktober 2017 verschickt. Anträge für die zweite Förderperiode (Beginn ab 1. April 2018) sind bis zum 30. November 2017 bei der gsub einzureichen. Hinweise zum Antrag und der Förderrichtlinie entnehmen Sie bitte dem Leitfaden. Die Laufzeit der ersten Bewilligung beträgt maximal 36 Monate und kann auf höchstens insgesamt 60 Monate verlängert werden.

Eine zentrale Fachstelle unterstützt fachlich und organisatorisch die Zusammenarbeit und Vernetzung der regionalen Beratungsangebote. Das BMAS hat die gsub auch mit der Einrichtung und dem Betrieb der „Fachstelle Teilhabeberatung“ beauftragt.“