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Pressemitteilung zur 9. Sitzung am 14. April 2015

Expertengruppe Bundesteilhabegesetz schließt Arbeit ab

Beteiligungsprozess schafft Grundlage für Gesetzesarbeiten

Am heutigen 14. April 2015 tagte im Beisein von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz zum neunten und letzten Mal. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart sollen in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden. Den Gesetzesarbeiten vorgeschaltet ist ein breites und intensives Beteiligungsverfahren, wozu eine Expertengruppe mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Leistungsträgern, Sozialpartnern, Bund, Ländern und Kommunen gebildet wurde.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: „Wir wollen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern und so einen zentralen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft gehen. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Schlüsselelement zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Auch wenn bis zur Verabschiedung des Bundeteilhabegesetzes noch ein langer Weg vor uns liegt, sind wir in den vergangenen Wochen und Monaten weit vorangekommen. Wir haben Reformbedarfe identifiziert, Handlungsoptionen dargestellt und mögliche Auswirkungen aufgezeigt – auch finanzielle. Auf dieser Grundlage werden im Ministerium nun Eckpunkte der Reform ausgearbeitet. Ich möchte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch finanzielle Spielräume für Leis-tungsverbesserungen schaffen – dafür werde ich mich einsetzen. Ich danke den Expertinnen und Experten, die sich in der Arbeitsgruppe engagiert und dort wichtige Beiträge geleistet haben.“

In der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz waren die folgenden Akteure vertreten:

  • Verbände von Menschen mit Behinderungen,
  • die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
  • die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte,
  • die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen,
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege,
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen,
  • Länder,
  • kommunale Spitzenverbände,
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger,
  • Sozialversicherungsträger und
  • Sozialpartner.

Der gesamte Beteiligungsprozess der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ ist im Internet unter www.gemeinsam-einfach-machen.de öffentlich zugänglich einsehbar.

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Das Protokoll der Sitzung herunterladen:

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Das Arbeitspapier "Übergangsregelungen - Inkrafttreten" herunterladen:

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Die Teilnehmerliste der Sitzung herunterladen:

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