In Berlin hat heute das Beteiligungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz begonnen. Am Auftakt nahmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, von Bund, Ländern und Kommunen, der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner teil. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart soll in dieser Legislaturperiode mit einem Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe reformiert und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden.
Anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz erklärt Bundesministerin Andrea Nahles: „Mir ist es wichtig, dass die Betroffenen von Anfang an in die Reformüberlegungen einbezogen werden. Mit der Arbeitsgruppe möchte ich die Reform so vorbereiten, dass sie in einem möglichst großen gesellschaftlichen Konsens verabschiedet und umgesetzt werden kann.“
Dem Gesetzgebungsprozess werden breite und intensive Konsultationen vorgeschaltet. Er erfolgt bewusst nach dem Grundsatz „Nichts über uns – ohne uns“. Für diese Konsultationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine hochrangige Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz eingesetzt. Darin sind vertreten:
- Verbände von Menschen mit Behinderungen,
- die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen,
- die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte,
- die Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft freie Wohlfahrtspflege,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen,
- Länder,
- kommunale Spitzenverbände,
- die Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger,
- Sozialversicherungsträger und
- Sozialpartner.
Eine namentliche Auflistung der Vertreter der Arbeitsgruppe ist als Anlage beigefügt.
Zum Hintergrund:
Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode darauf verständigt, die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und in einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden.
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