Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wurde insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) novelliert und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert.

Mann im Rollstuhl fährt durch die Masse

Das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt und an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst worden. Mit den Neuregelungen, die am 27. Juli 2016 in Kraft getreten sind, wurde die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert.

Zu den Schwerpunkten der Novelle zählten insbesondere die Anpassung des Behinderungsbegriffs an die Vorgaben der UN-BRK und Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung in den Bereichen Bauen und Informationstechnik. Mit Anpassung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt an die Vorgaben der UN-BRK ist nun auch das Instrument der Angemessenen Vorkehrungen in nationales Recht umgesetzt. Außerdem sollen die Bundesbehörden vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und seit dem Jahr 2018 Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Die Regelungen zur Leichten Sprache finden entsprechende Anwendung im Sozialverwaltungsverfahren und bei der Ausführung von Sozialleistungen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde bereits eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit errichtet. Die Bundesfachstelle berät und unterstützt Behörden und Verwaltungen zum Thema Barrierefreiheit. Darüber hinaus kann sie auch Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft beraten, zum Beispiel bei Zielvereinbarungen zur Erreichung oder Verbesserung von Barrierefreiheit. Darüber hinaus wurde eine Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet und so eine Möglichkeit eröffnet, Streitigkeiten nach dem BGG außergerichtlich beizulegen. Darüber hinaus wurde die finanzielle Förderung der Partizipation im BGG verankert. Diese soll Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten im Sinne der UN-BRK ermöglichen.