Navigation

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Behindertengleichstellungsgesetz

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) dient dazu, Gleichstellung und Barrierefreiheit im öffentlich-rechtlichen Bereich zu verankern und Diskriminierungen zu vermeiden. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit. Dabei geht es um die Möglichkeit zur Nutzung barrierefreier Verkehrsmittel, um zugängliche und behindertengerecht ausgestattete Gebäude sowie um die Verständigung in der eigenen Sprache mittels Gebärden oder die Übertragung mit geeigneten Kommunikationshilfen und um die Nutzbarkeit moderner Medien wie das Internet. Das Gesetz wirkt diskriminierendem Verhalten, ausgrenzenden Bedingungen, baulichen und kommunikativen Barrieren entgegen. Nur so haben behinderte Menschen die gleiche Chance auf eine selbstbestimmte Lebensführung wie nichtbehinderte Menschen.